Bei persona service werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundenbetrieb nach dem iGZ-DGB-Tarifwerk und zum Teil sogar übertariflich bezahlt. Diesem Tarifwerk hat sich persona service bereits seit der Einführung von Tarifverträgen in der Zeitarbeitsbranche im Jahr 2004 angeschlossen. Neben der Entlohnung in den verschiedenen Entgeltgruppen regelt das iGZ-DGB-Tarifwerk auch die Branchenzuschläge, Sozialleistungen, Arbeitszeiten und Urlaubsansprüche von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Kundenbetrieb.
Ein Tarifvertrag ist ein Vertrag zwischen den Tarifvertragsparteien und regelt deren Rechte und Pflichten – diese sind für beide Parteien verpflichtend. Die Tarifvertragspartner bestehen auf der einen Seite aus dem Arbeitgeber oder einer Vereinigung von Arbeitgebern (einem Arbeitgeberverband) und auf der anderen Seite aus einer Gewerkschaft oder einem kollektiven Zusammenschluss von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Beide Parteien verhandelt den Tarifvertrag miteinander. Nach einer bestimmten Frist kann der Vertrag noch einmal neu verhandelt werden – bei der Festlegung von Lohn und Gehalt beispielsweise besteht nach maximal zwei Jahren die Möglichkeit einer weiteren Verhandlung.
Ein Manteltarifvertrag, in dem die Arbeitsbedingungen festgehalten werden, hat hingegen eine längere Gültigkeit. Ein Entgelttarifvertrag kann auch länger als 2 Jahre laufen; z. B. betrug die Laufzeit des „alten“ Entgelttarifvertrages iGZ/DGB 3 Jahre ( vom 1.1.17 – 31.12.19). Die Laufzeit der jeweiligen Manteltarifverträge ist völlig unterschiedlich; auch da können nach einem relativ kurzen Zeitraum Änderungen vorgenommen werden. Insgesamt regelt der Tarifvertrag die Arbeitszeiten, Eingruppierungen und damit das verbundene Entgelt, Urlaubszeiten sowie je nach Branche auch Zuschlagszahlungen.
Da in einem Tarifvertrag viele unterschiedliche Aspekte des Arbeitsverhältnisses festgelegt werden, untergliedert man den Vertrag in unterschiedliche Teile: einen sogenannten normativen und einen obligatorischen Teil.
Im normativen Teil wird die umfassende Gestaltung des Arbeitsverhältnisses geregelt, also z. B. Arbeitszeit und Lohn/Gehalt. Im obligatorischen Teil des Tarifvertrags werden schließlich die rechtlichen Regelungen festgehalten, wie die Laufzeit und die Kündigungsfrist des Tarifvertrags.
Grundsätzlich gibt es verschiedene Arten von Tarifverträgen, die jeweils unterschiedliche Bereiche regeln: