Seit der Einführung von Tarifverträgen in der Zeitarbeitsbranche im Jahr 2004 wendet persona service das iGZ-DGB-Tarifwerk an. Dieses besteht in der aktuellen Fassung (2020–2022) aus dem Manteltarifvertrag, dem Entgeltrahmentarifvertrag, dem Entgelttarifvertrag und dem Beschäftigungssicherungstarifvertrag.
Mitarbeitende von persona service kommen damit in den Genuss aller im Tarifwerk festgelegten Rechte und Leistungen. Das iGZ-DGB-Tarifwerk regelt neben der Entlohnung in den verschiedenen Entgeltgruppen auch die Zuschläge und Sozialleistungen wie z. B. Fälle der Arbeitsbefreiung, Jahressonderzahlungen in Form von Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie die Arbeitszeiten und Urlaubsansprüche.
Das iGZ-DGB-Tarifwerk (2020–2022) kannst Du beim DGB einsehen. Wenn Du mehr über das tarifliche Regelwerk erfahren willst, lies unseren Blogartikel zum iGZ-DGB-Tarifwerk.
persona service garantiert Dir neben einer persönlichen Betreuung und kurzen Arbeitswegen eine faire Bezahlung. Aus diesem Beweggrund zahlen wir bereits seit mehreren Jahren in den untersten (und teilweise auch in den höheren) Entgeltgruppen übertarifliche Stundenlöhne sowie Prämien und leistungsbezogene Zulagen.
persona service zahlt nach dem iGZ-DGB-Tarifwerk. Hierzu zählen auch die verschiedenen branchenbezogenen Tarifverträge über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den einschlägigen Branchen wie z. B. die Metall- und Elektroindustrie, die chemische Industrie oder die kunststoffverarbeitende Industrie.
Wer einen sog. Branchenzuschlag erhält, darf sich über eine Bezahlung freuen, die über den Tariflohn hinausgeht. Voraussetzung ist eine bestimmte Mindesteinsatzdauer im Kundenbetrieb. Je länger der Einsatz, desto höher fällt die Staffelung des jeweiligen Branchenzuschlags aus.
In folgenden Bereichen werden Branchenzuschläge gezahlt:
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Branchenzuschlägen findest Du unten auf dieser Seite unter "Downloads zum Thema".
Bedingt durch Deine Einsatzdauer im Kundenbetrieb erhältst Du entweder ab der fünften oder ab der siebten Einsatzwoche einen Zuschlag auf Deinen Stundenlohn. Es folgt eine weitere stufenweise Lohnangleichung, wenn der Einsatz nicht unterbrochen wird. Weitere Erhöhungen hängen von der Einsatzdauer ab. Deine persona service-Abteilungsleitung informiert Dich gerne über die für Dich geltende Regelung!
Nein, das passiert nicht. Die Zahlung eines Branchenzuschlages ist gekoppelt an die Einsatzdauer im Kundenbetrieb. Er wird für den ununterbrochenen Einsatz im jeweiligen Kundenbetrieb gezahlt. Die Einsatzdauer beginnt nur wieder bei null, wenn die Unterbrechung mindestens drei Monate und einen Tag oder aber länger beträgt.
Langfristige Einsätze im Kundenbetrieb zahlen sich aus in Euro und Cent. Motivation und eine gute Leistung lohnen sich also!
Die Arbeitsleistung von Arbeitnehmer:innen in der Zeitarbeit wird durch die Branchenzuschläge aufgewertet und erhält die gebotene Anerkennung. Durch die Branchenzuschläge gewinnt außerdem die Branche an Planungssicherheit für die Zukunft.
Unabhängig von der Branche, in der Du eingesetzt bist, sichert Dir das iGZ-DGB-Tarifwerk Feiertags-, Nacht- und Wochenendzuschläge zu. Je nach Einsatzbereich sind einsatzbezogene Zulagen möglich. persona service zahlt außerdem in vielen Fällen übertarifliche Stundenlöhne, außertarifliche Zulagen und Prämien. Informiere Dich!