Zu hoch, zu niedrig, unverschämt oder unter Wert? Die Angaben zum Gehaltswunsch sind häufig eine Gratwanderung und treiben vielen Bewerberinnen und Bewerbern Schweißperlen auf die Stirn. Größte Sorge: Sich mit einem unangemessenen Gehaltswunsch im Bewerbungsschreiben oder Vorstellungsgespräch uninteressant zu machen. Aber warum ist es eigentlich üblich, dass Unternehmen nach dem Gehaltswunsch fragen? Wann ist der richtige Zeitpunkt dafür und was ist realistisch?

Wann und wie den Gehaltswunsch nennen? Beispiele

Der Gehaltswunsch ist keine Pflichtangabe. Ob Sie einen Betrag nennen, steht Ihnen frei. Häufig bitten Unternehmen aber um die Angabe einer Gehaltsvorstellung. Kommen Sie dieser Bitte in diesem Fall unbedingt nach, andernfalls sind Ihre Bewerbungsunterlagen nicht vollständig. Bestenfalls nennen Sie diese im letzten Absatz Ihres Bewerbungsschreibens gemeinsam mit Ihrem frühestmöglichen Einstiegsbeginn. Wichtig: Nennen Sie eine konkrete Summe. Damit ist kein monatliches Bruttogehalt gemeint, sondern der Jahresverdienst (brutto/p. a.). Damit Ihnen das ein bisschen leichter fällt, haben wir für Sie ein paar Beispiele für Formulierungen für den Gehaltswunsch vorbereitet. Entweder Sie nennen einen fixen Betrag oder eine Spanne. Letzteres signalisiert Handlungsbereitschaft bei der Gehaltsvorstellung.

  • „Meine Gehaltsvorstellung liegt bei 28.000 Euro brutto p. a.“
  • „Unter Berücksichtigung meiner Qualifikationen und Berufserfahrung halte ich ein jährliches Bruttogehalt zwischen 40.000 und 45.000 Euro für angemessen.“
  • „Ich strebe einen Bruttoverdienst von 45.000 p. a. an.“
  • „Meine Gehaltsvorstellung liegt bei einem Brutto-Jahresgehalt im Bereich von 32.000 Euro.“

Gehaltswunsch bei Teilzeit-Stellen

Auch bei Teilzeit-Stellen sollte die Gehaltsvorstellung – wenn in der Stellenausschreibung gefordert – konkret benannt werden. Idealerweise geben Sie die konkrete Wochenstundenzahl und die Gehaltsvorstellung an. So wird die Relation ersichtlich. Hier ein mögliches Beispiel:

„Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 32 Stunden strebe ich ein Jahresgehalt von 24.000 Euro an.“

Gehaltswunsch im Vorstellungsgespräch

Sollte der potenzielle Arbeitgeber keinen Gehaltswunsch bei der schriftlichen Bewerbung gefordert haben, ist davon auszugehen, dass dieses Thema während des Vorstellungsgesprächs aufkommt. In der Regel stellen Personalverantwortliche diese Frage gegen Ende des Bewerbungsgesprächs oder stellen gleich eine konkrete Summe in Aussicht. Je nach Stelle ist diese Summe nicht in Stein gemeißelt, lässt Handlungsspielraum und ist eher als Verhandlungsbasis zu sehen. Ihre Chance! Hier zählt Verhandlungsgeschick und Vorbereitung, um die Personalverantwortlichen von Ihrer Gehaltsvorstellung zu überzeugen. Je nach Höhe des Angebots können Sie zwischen 5 und 15 Prozent mehr Gehalt verlangen. Das ist realistisch und spricht für ein gesundes Selbstvertrauen. Geben Sie nicht zu schnell nach, zeigen Sie andererseits aber gerne Kompromissbereitschaft. Wie viele Kompromisse Sie eingehen, hängt vor allem von Ihrer Position inkl. des Aufgabengebiets, der Verantwortung und den Aufstiegschancen ab. Sie und der Personalverantwortliche kommen auf keinen gemeinsamen Nenner? Dann schlagen Sie weitere Optionen des Arbeitsentgeltes vor. Dazu zählen zum Beispiel Firmenhandys, Produkte, die das Unternehmen produziert, betriebliche Altersvorsorge oder Zuschüsse für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.

Ein realistischer Gehaltswunsch

Träumen ist zwar erlaubt, bei der konkreten Benennung Ihrer Gehaltsvorstellung sollten Sie dennoch realistisch bleiben. Doch was ist realistisch? Ihr Wunschgehalt hängt stark von Ihrer Vorbildung und der Berufserfahrung ab. Mit diesen Fragen gelingt es Ihnen, den berühmten Tritt ins Fettnäpfchen zu vermeiden:

  • Was verdienen andere in ähnlichen Positionen? Vielleicht kennen Sie Familienmitglieder oder enge Freunde, die sich bei dieser heiklen Frage nicht vor einer ehrlichen Antwort scheuen. Andernfalls hilft die Recherche im Internet.
  • Gibt es öffentliche Gehaltstabellen, z. B. bei Verbänden?
  • Was wird in anderen Stellenausschreibungen geboten? Teilweise veröffentlichen Unternehmen konkrete Jahresgehälter in den Stellenausschreibungen.
  • Sie wechseln den Job, nicht aber die Branche? Dann verlangen Sie 10 bis 15 Prozent mehr als bei Ihrer alten Stelle. Sie sind branchenfremd? Dann verlangen Sie mindestens genauso viel wie in Ihrer aktuellen Position, besser 5 bis 10 Prozent mehr Gehalt.
  • Was möchten Sie mindestens verdienen? Setzten Sie sich eine absolute Untergrenze, die nicht unterschritten werden soll.

 

Übrigens: Bei der Gehaltsvorstellung nennen Sie kein 13. Monatsgehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder sonstige zusätzliche Bezüge.

Risiko beim Gehaltswunsch

Ein bisschen Risikobereitschaft dürfen Sie sich durchaus erlauben. Äußern Sie einen vergleichsweisen hohen Betrag, besteht aber das Risiko, noch vor der Einladung zum Bewerbungsgespräch ‚aussortiert‘ zu werden. Sollte Ihre Bewerbung überzeugen und Sie im Bewerbungsgespräch verhandeln, haben Sie genügend Spielraum, um sich von den Personalverantwortlichen runterhandeln zu lassen. Das gibt der Personalerin oder dem Personaler ein gutes Gefühl. Letztendlich profitieren Sie trotz Verhandlung noch von einem guten Gehalt. Doch Vorsicht: Diese Taktik eignet sich nicht für jede Position. Nur bei besonders gefragten Berufsgruppen können Sie diesem Ansatz eine Chance geben. Äußern Sie im Bewerbungsschreiben einen Gehaltswunsch, der unter dem Durchschnitt liegt, bleibt im Bewerbungsgespräch wenig bis kein Handlungsspielraum. Im Gegenzug erhöht sich wahrscheinlich die Chance auf eine Einladung zum Vorstellungsgespräch. Bestenfalls bleiben Sie bei der Angabe des Gehaltswunschs realistisch und verfallen in keine Extreme.

Warum die Frage nach der Gehaltsvorstellung?

Selbstverständlich können nicht alle Unternehmen hohe Gehälter zahlen. Die meisten Unternehmen sind aber bereit, gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gut zu bezahlen. Einerseits stellt das Unternehmen so sicher, dass potenzielle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihren Gehältern zufrieden sind. Andererseits spiegelt die Gehaltsvorstellung den Charakter der Bewerberinnen und Bewerber wider. Eine zu hohe Vorstellung strahlt Arroganz und Selbstüberschätzung aus, wohingegen ein deutlich untertriebener Gehaltswunsch Unsicherheit, ein geringes Selbstbewusstsein und eine fehlerhafte Einschätzung des eigenen Marktwertes vermittelt. Zudem vermeidet ein Unternehmen durch loyale und zufriedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristig hohe Kosten hinsichtlich der Mitarbeiterfluktuation. Die Personalverantwortlichen stellen Sie mit der Frage nach dem Gehaltswunsch zusätzlich auf den Prüfstand:

  • Hat er/sie die Anzeige richtig gelesen?
  • Kann er/sie den eigenen Marktwert nicht richtig einschätzen?
  • Welche Strategie steckt dahinter?
  • Verweigert er/sie die Angabe und wird er/sie dies später auch im Arbeitsalltag tun?

Zusätzlicher Tipp: Die Frage nach der Gehaltsvorstellung wird in der Regel von den Personalverantwortlichen gestellt. Sie sollten hier im Gespräch nicht zu früh selbst agieren.

Die Frage nach dem bisherigen Gehalt

Was verdienen Sie aktuell? Auf diese oder ähnliche Fragen müssen Sie keine Antwort geben, die Ihr derzeitiges Gehalt preisgibt. Stattdessen können Sie auf eine vereinbarte Verschwiegenheit mit Ihrem aktuellen Arbeitgeber hinweisen. Sollte es sich bei Ihrem aktuellen Job um Ihren Einstiegsjob handeln, verweisen Sie auf Ihre – zu diesem Zeitpunkt – geringe Berufserfahrung. Aus diesem Grund ist das derzeitige Gehalt kein aussagekräftiger Ausgangspunkt.

Fazit: Richtig umgehen mit der Angabe des Gehaltswunschs

Die Frage nach dem Gehaltswunsch ist eine heikle. Sollte dieser schon im Anschreiben verlangt werden, kommen Sie dieser Anforderung nach. Spätestens im Bewerbungsgespräch werden Sie sich der Frage stellen müssen. Wer sich seiner Qualifikationen bewusst ist, seinen Marktwert kennt und selbstbewusst auftritt, hat gute Chancen. 

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