Wir sind einer der bundesweit führenden Personaldienstleister in Deutschland mit mehr als 15.000 Mitarbeitenden. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Menschen einen passenden Arbeitsplatz zu vermitteln und ihnen Zukunftschancen zu geben. Dabei ist es egal, woher man ursprünglich kommt und welche Vorkenntnisse vorhanden sind. Wir beschäftigen Menschen aus 119 Nationen und leben das Prinzip der Vielfalt – von Kolleg:innen mit fehlendem Berufsabschluss oder fehlenden Sprachkenntnissen bis zu Akademiker:innen. Wir unterstützen Sie!
In den letzten 3 Jahren haben wir uns ganz speziell auf die Integration von Arbeitnehmer:innen aus Osteuropa in den deutschen Arbeitsmarkt konzentriert. Dabei lagen unsere Schwerpunkte auf Polen, Ungarn, Rumänien und Tschechien. So konnten wir mehr als 3000 Menschen in Arbeit bringen.
Nun sind wir von Herzen auch für Sie da!
Durch unsere Erfahrung haben wir viele Jobmöglichkeiten in ganz Deutschland! Über das Kontaktformular erhalten Sie Kontakt zu ukrainischen Muttersprachlern:innen. Diese werden Ihnen beim Einstieg bei persona service helfen!
Wählen Sie dazu einfach eine der Kontaktmöglichkeiten aus. Übrigens: Sollten Sie bereits Deutsch sprechen, können Sie sich gerne auch in unserer Jobbörse umsehen.
Bitte teilen Sie uns mit, wie wir Ihnen bei der Jobsuche helfen können. Schreiben Sie auch, welche Kenntnisse Sie besitzen und ab wann Sie in Ihren neuen Job starten können. Wir melden uns bei Ihnen!
Unter welchen Voraussetzungen können Personengruppen, die aus der Ukraine vertrieben worden sind, eingestellt werden?
Personen aus Nicht-EU-Staaten müssen vor Einstellung neben dem nationalen Pass eine gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis vorlegen.
Seit dem 04.03.2022 können Personengruppen, die seit dem 24. Februar 2022 als Folge der militärischen Invasion Russlands aus der Ukraine vertrieben worden sind, eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz) bei der Ausländerbehörde beantragen und haben einen Anspruch auf Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis.
Dieser Aufenthaltstitel speziell für Geflüchtete aus der Ukraine kann von folgenden Personen beantragt werden, wenn sie vor dem 24.2.2022 in der Ukraine gelebt haben:
Eine Erwerbstätigkeit muss ebenfalls von der Ausländerbehörde erlaubt werden. Das Bundesinnenministerium hat den Ländern dringend empfohlen, bereits bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, auch wenn noch kein konkretes Beschäftigungsverhältnis in Aussicht steht, in den Aufenthaltstitel einzutragen, dass die Beschäftigung erlaubt ist.
Hierbei handelt es sich um eine neue Regelung. Die Umsetzung der Regelung durch das deutsche Innenministerium und die Ausländerbehörden wird vermutlich einige Tage oder Wochen in Anspruch nehmen.
Es ist verständlich, dass nicht alles von vornherein klar ist. Unsere Mitarbeitenden helfen Ihnen gerne weiter!
Möchten Sie sich vorab bereits über allgemeine Regelungen informieren, finden Sie hier empfehlenswerte Links zu Themen wie der Aufenthaltserlaubnis, dem Arbeiten, Wohnen und zur medizinischen Versorgung in Deutschland:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Auswärtiges Amt
Integrationsbeauftragte
Zugportal Deutsche Bahn
Unterkunft-Ukraine