Als Organisationstalent hast Du alle Termine und Fristen im Blick, Du lässt Deine Finger nur so über die Computertastatur fliegen, liebst Ordnung und möchtest in Kanzleien oder Gerichtssälen unterstützen? Vielleicht wäre der Beruf der Justizfachangestellten bzw. des Justizfachangestellten genau das Richtige für Dich.
Als Justizfachangestellte und Justizfachangestellter verbringst Du Deinen Arbeitsalltag sowohl im Büro als auch bei Gericht. Du unterstützt Anwälte und Richter bei der täglichen Arbeit und übernimmst sowohl organisatorische als auch verwaltende Aufgaben. So richtest Du Termine mit Mandanten ein und sorgst für die fachgerechte Schriftgutverwaltung sowie Aktenaufbewahrung. Bei Gerichtsverhandlungen oder Anhörungen werden Justizfachangestellte benötigt, da sie häufig das Protokollieren übernehmen. Dabei ist das Zehnfingersystem, bei dem mit allen zehn Fingern geschrieben wird, ein Muss. Wortgewandt und mit schneller Auffassungsgabe schreiben Justizfachangestellte den Verlauf einer Anhörung oder Gerichtsverhandlung simultan nieder. Selbstverständlich musst Du als Justizfachangestellte und Justizfachangestellter stets die gesetzlichen Vorschriften zur Aufbewahrung von Schriftverkehr beachten, deshalb eignest Du Dich während der Ausbildung ein umfangreiches juristisches Fachwissen an. Justizfachangestellte nehmen unter anderem auch Einträge in Registern und Grundbüchern vor. Außerdem stellen sie Rechnungen zu Gebühren verschiedenster Art.
Schulabschluss: mittlerer Bildungsabschluss
Ausbildungsart: dual an einer Verwaltungsfachschule und der Ausbildungsstätte
Dauer: 3 Jahre (2,5 Jahre in einigen Bundesländern)
Die Voraussetzung für die Ausbildung zur/zur Justizfachangestellten ist ein mittlerer Bildungsabschluss. Während ihrer Ausbildung besuchen angehende Justizfachleute eine Berufsschule, in der die wesentlichen theoretischen Grundlagen gelehrt werden. Parallel zum Berufsschulunterricht, der in der Regel zwei Tage die Woche stattfindet, verbringen Sie die restlichen Tage in Ihrer Ausbildungsstätte, wo Sie das theoretische Wissen direkt auf echte Fälle anwenden. Unter Aufsicht Ihrer Ausbildungsbeauftragten lernen Sie das korrekte Protokollieren, die Berechnung von Gebühren oder das Beantworten von Schriftverkehr. Die Ausbildungsdauer ist landesrechtlich geregelt und liegt, je nach Bundesland, zwischen 2,5 und 3 Jahren.
Die persönlichen Voraussetzungen sind im Beruf der/des Justizfachangestellten besonders ausschlaggebend, denn Sie arbeiten meist mit Menschen zusammen, die ein Problem haben. Daher ist es wichtig, dass Sie immer den richtigen Ton treffen. Während der täglichen Bearbeitung von Rechtsfällen und der Aktenablage ist ein ausgeprägtes Pflichtbewusstsein vonnöten. Sie müssen die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen kennen, damit kein wichtiges Schriftstück verloren geht. Daher müssen Sie auch höchst zuverlässig und sorgfältig arbeiten.
Bei Gericht unterstützen Sie Verhandlungen oder Anhörungen häufig als Protokollantin oder Protokollant. Neben der Fähigkeit, schnell tippen zu können, sind auch sehr gute Deutschkenntnisse eine Grundvoraussetzung hierfür.
Justizfachangestellte können sich durch viele fachspezifische Weiterbildungen zusätzlich qualifizieren. Wenn Sie nach der Ausbildung noch jünger als 28 Jahre alt sind, können Sie sich auf eine Fortbildung im mittleren Justizdienst bewerben. Nach Absolvierung dieser Fortbildung werden Sie üblicherweise in ein Beamtenverhältnis übernommen. Auch die Fortbildung zur Justizfachwirtin bzw. zum Justizfachwirt können Justizfachangestellte beginnen, nachdem sie mindestens 18 Monate Berufserfahrung gesammelt haben.
08.00 Uhr Tagesgeschäft
10.00 Uhr Protokollieren
12.00 Uhr Mittagspause
13.00 Uhr Tagesgeschäft
14.00 Uhr Protokollieren
15.00 Uhr Protokollieren
17.00 Uhr Feierabend
Wenn eine Justizfachangestellte bzw. ein Justizfachangestellter morgens gegen 8.00 Uhr den Lichtschalter ihres bzw. seines Büros betätigt, wird mit der Bearbeitung des Schriftverkehrs begonnen. Denn Justizfachangestellte sind der Dreh- und Angelpunkt der Kommunikation, sie verwalten den Schriftverkehr innerhalb und außerhalb des Gerichts bzw. der Kanzlei. Zur Verwaltung der Schriftstücke gehört auch die Prüfung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen – kein Dokument wird ohne Überprüfung entsorgt.
Gegen 10.00 Uhr sind Sie mit einem Anwalt aus Ihrer Kanzlei bei einer Scheidungsverhandlung vor Gericht, wo Justizfachangestellte häufig die Verhandlungen unterstützen, indem Sie Protokoll führen. Simultan tippen Sie mit mindestens 180 Anschlägen pro Minute das nieder, was die entgegengesetzten Parteien, die Richter und die Anwälte sagen.
Um 12.00 Uhr sind Sie mit einigen Kolleginnen und Kollegen zum Mittagessen verabredet und diskutieren einen interessanten Fall aus dem vergangenen Jahr.
Nach der Mittagspause um 13.00 Uhr beginnen Sie mit der fachlich korrekten Aktenablage der abgeschlossenen Fälle des letzten Monats. Auch dabei müssen Sie auf gesetzliche Aufbewahrungsfristen achten. Im Anschluss nehmen Sie neue Einträge im Handelsregister vor.
Es ist 14.00 Uhr und Sie schreiben verschiedene Rechnungen und ermitteln Gebühren und Kosten. Anschließend rufen Sie beim Grundbuchamt an und lassen sich Informationen zu einem bestimmten Grundbucheintrag geben. Es ist ein Streit aufgekommen, den Ihre Kanzlei später schlichten soll. Sie leiten die erhaltenen Informationen an den zuständigen Anwalt weiter.
Wenig später treffen zwei zerstrittene Parteien in der Kanzlei ein. Um 15.00 Uhr findet eine Erbstreits-Verhandlung im Besprechungsraum statt. Einer der Anwälte Ihrer Kanzlei fungiert als Mediator. Auch hier protokollieren Sie.